Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge der Firma Sudnik Party & Event Service (nachfolgend „Vermieter“) über die Vermietung von Eventlocations (Säle, Scheunen, Veranstaltungsflächen), den Verleih von Gastrogeräten, Eventequipment sowie Hüpfburgen und ergänzende Eventdienstleistungen.
1.2 Abweichende Bedingungen des Mieters finden keine Anwendung, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.3 Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu privaten Zwecken abschließt. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handelt.
2. Vertragsschluss
2.1 Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Angebotsabgabe durch den Mieter.
2.2 Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung (E-Mail ausreichend), Zahlungsaufforderung oder Übergabe der Mietsache zustande.
2.3 Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
3. Widerrufsrecht
3.1 Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme (z. B. terminierte Eventleistungen) greift.
3.2 Details ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.
4. Nutzung der Eventlocation
4.1 Die Eventlocation darf ausschließlich für den vereinbarten Zweck und Zeitraum genutzt werden.
4.2 Gesetzliche Vorschriften, insbesondere Lärm-, Brand- und Jugendschutzbestimmungen, sind einzuhalten.
4.3 Der Mieter haftet für Schäden an Gebäude, Inventar, Außenanlagen sowie für Verschmutzungen, die über den üblichen Gebrauch hinausgehen.
4.4 Dekorationen, Auf- und Abbauten dürfen nur nach vorheriger Abstimmung erfolgen. Offenes Feuer, Konfetti, Pyrotechnik oder Nebelmaschinen sind untersagt, sofern nicht ausdrücklich genehmigt.
5. Gastrogeräte- & Eventequipment-Verleih
5.1 Die Mietgegenstände werden funktionsfähig übergeben und sind pfleglich zu behandeln.
5.2 Der Mieter ist verpflichtet, sich vor Nutzung mit der Bedienung vertraut zu machen. Fehlbedienung geht zu Lasten des Mieters.
5.3 Die Geräte sind gereinigt und vollständig zurückzugeben. Bei starker Verschmutzung wird eine Reinigungspauschale
von 50,00 € erhoben.
6. Hüpfburgen – besondere Sicherheitsbestimmungen
6.1 Hüpfburgen dürfen ausschließlich unter ständiger Aufsicht einer volljährigen, verantwortlichen Person betrieben werden.
6.2 Die Nutzung ist nur auf ebenem Untergrund, bei trockener Witterung und ausreichender Sicherung (z. B. Erdanker) zulässig.
6.3 Bei Regen, starkem Wind oder Sturm ist der Betrieb unverzüglich einzustellen.
6.4 Schuhe, spitze Gegenstände, Essen und Getränke sind in Hüpfburgen untersagt.
6.5 Der Mieter haftet für sämtliche Personen- und Sachschäden, die aus dem Betrieb resultieren.
7. Haftung und Versicherung
7.1 Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
7.2 Im Übrigen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7.3 Der Mieter haftet für Verlust, Diebstahl, Beschädigung sowie Folgeschäden und wird dringend zum Abschluss einer geeigneten
Haftpflichtversicherung verpflichtet.
8. Mietdauer, Rückgabe, Verspätung
8.1 Die Mietdauer endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Zeit.
8.2 Bei verspäteter Rückgabe wird pro angefangenen Tag der volle Mietpreis berechnet.
8.3 Erfolgt keine Abholung bis 30 Minuten nach vereinbarter Zeit, besteht kein Anspruch mehr auf Herausgabe.
9. Stornierung
9.1 Eine kostenfreie Stornierung ist bis 7 Tage vor Veranstaltungs- bzw. Mietbeginn möglich.
9.2 Bei Nichterscheinen oder Nichtabholung wird der 1,5-fache Mietpreis fällig.
10. Wetterklausel
10.1 Bei witterungsbedingter Nichtnutzbarkeit von Außenanlagen oder Hüpfburgen besteht kein Anspruch auf Mietminderung oder Erstattung.
10.2 Der Vermieter behält sich aus Sicherheitsgründen eine kurzfristige Absage vor.
11. Kaution
Der Vermieter ist berechtigt, eine angemessene Kaution zu verlangen, die nach ordnungsgemäßer Rückgabe erstattet wird.
12. Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Vermieters.
13. Alternative Streitbeilegung
Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Der Vermieter ist zur Teilnahme nicht verpflichtet.
Hausordnung für die Eventlocation
Diese Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages und dient der Sicherheit, dem reibungslosen Ablauf der Veranstaltung sowie dem Schutz der Eventlocation und ihrer Gäste.
1. Allgemeine Nutzung
1.1 Die Eventlocation darf ausschließlich im vereinbarten Zeitraum und für den vertraglich festgelegten Zweck genutzt werden.
1.2 Der Mieter ist verantwortlich für das Verhalten seiner Gäste, Dienstleister und sonstiger Dritter während der gesamten Nutzungsdauer.
1.3 Den Anweisungen des Vermieters oder dessen Beauftragten ist jederzeit Folge zu leisten.
2. Ruhezeiten & Lärmschutz
2.1 Gesetzliche Ruhezeiten sowie örtliche Lärmschutzbestimmungen sind einzuhalten.
2.2 Musik- und Lautstärkepegel sind so zu gestalten, dass Anwohner nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.
2.3 Bei Verstößen gegen Lärmschutzauflagen ist der Vermieter berechtigt, die Lautstärke zu reduzieren oder die Veranstaltung vorzeitig zu beenden.
3. Sicherheit & Brandschutz
3.1 Flucht- und Rettungswege sind jederzeit freizuhalten.
3.2 Offenes Feuer, Feuerwerkskörper, Pyrotechnik, Nebelmaschinen sowie brennende Kerzen sind nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung erlaubt.
3.3 Das Rauchen ist ausschließlich in den ausgewiesenen Bereichen gestattet.
4. Dekoration & Aufbauten
4.1 Dekorationen, technische Aufbauten oder Veränderungen an der Location bedürfen der vorherigen Abstimmung mit dem Vermieter.
4.2 Nägel, Schrauben, Klebebänder oder sonstige Befestigungen, die Schäden verursachen können, sind untersagt.
4.3 Nach Veranstaltungsende sind alle eingebrachten Gegenstände zu entfernen.
5. Ordnung & Sauberkeit
5.1 Die Location ist pfleglich zu behandeln.
5.2 Verunreinigungen, die über den üblichen Gebrauch hinausgehen, werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
5.3 Müll ist ordnungsgemäß zu trennen und in den vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
6. Schäden & Haftung
6.1 Beschädigungen an Gebäude, Inventar oder Außenanlagen sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
6.2 Der Mieter haftet für alle durch ihn oder seine Gäste verursachten Schäden.
7. Beendigung der Veranstaltung
7.1 Die Eventlocation ist spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt zu verlassen.
7.2 Bei Überschreitung der Nutzungszeit können zusätzliche Kosten entstehen.
8. Hausrecht
Der Vermieter übt während der gesamten Veranstaltungsdauer das Hausrecht aus und ist berechtigt,
bei Verstößen gegen diese Hausordnung Personen des Geländes zu verweisen oder die Veranstaltung zu beenden.
